Betriebsanweisungen
Eine Betriebsanweisung ist ein Dokument, welches ausschließlich auf Gefahren hinweisen und Schutzmaßnahmen aufzeigen soll.
Als Gefahrstoff gelten Substanzen, die ein chemisches Gefährdungspotential aufweisen. Betroffen sein können Reinstoffe oder daraus hergestellte Zubereitungen (Stoffgemische).
Wenn Gefahrstoffe transportiert werden, wird von Gefahrgut gesprochen. Die Gefahrstoffkennzeichnung soll über Gefahren beim Umgang mit den Stoffen (insbesondere bei deren Herstellung, Weiterverarbeitung und Verwendung informieren, die Gefahrgutkennzeichnung ist auf die Transportgefahren abgestellt.
Auf den Internetseiten des Gefahrstoffinformationssystems Chemie der BG können Sie an Ihre Branche individuell angepasste Betriebsanweisungen kostenlos erstellen. Sie finden das Informationssystem unter https://ssl.gischem.de/oeb/
Nachfolgend finden Sie einige Muster-Betriebsanweisungen. Diese müssen in jedem Fall noch an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden. Für den Inhalt der Betriebsanweisungen ist der Unternehmer verantwortlich.
Betriebsanweisung Muster, entzündliche Gefahrstoffe
Betriebsanweisung Muster, giftige Gefahrstoffe
Betriebsanweisung Muster, gesundheitsschädliche Gefahrstoffe
Betriebsanweisung Muster, ätzende Gefahrstoffe
Betriebsanweisung Muster, reizende Gefahrstoffe
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der ->Berufsgenossenschaft.